Die außerklinische Intensivpflege von Versicherten, die beispielsweise beatmet oder tracheotomiert sind, wurde neu geregelt. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat dazu eine eigene Richtlinie beschlossen. Die Neuerungen gelten mit einer Übergangsfrist ab November 2023 und regeln, in welchen Fällen intensivmedizinische Leistungen verordnet werden können und sieht im Vorfeld einer Verordnung eine sogenannte Potenzialerhebung vor.
Wir führen die notwendige Potentialerhebung von beatmeten oder trachealkanülierten Patientinnen und Patienten durch.
Dabei werden durch uns insbesondere folgende Punkte beantwortet:
- das Potenzial zur Reduzierung der Beatmungszeit bis hin zur vollständigen Beatmungsentwöhnung (Weaning),
- das Potenzial für eine Umstellung auf eine nicht-invasive Beatmung,
- das Potenzial zur Entfernung der Trachealkanüle (Dekanülierung),
- beziehungsweise die Möglichkeiten der Therapieoptimierung sowie die jeweils zur Umsetzung notwendigen Maßnahmen.
Sollten Sie eine Potentialerhebung für sich oder einen Angehörigen benötigen oder eine Pflegeeinrichtung betreiben, dürfen Sie uns gerne kontaktieren, idealerweise per Mail.